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1 Wos reimt se scho auf Nicki...
2 Mei Zustand
3 Genug
4 Fang ma do o wo ma neilich aufg'heat ham
5 Hey Staat!
6 Endlich eine Arbeit
7 Grea, Göib, Roud
8 Für Marianne und Ludwig
9 241255
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Hans Söllner
Johann Michael Söllner (* 24. Dezember 1955 in Bad Reichenhall) ist ein bayerischer Liedermacher. Musikalisch bekannt ist er durch seine bissigen Lieder, die er allein mit der Gitarre und Mundharmonika vorträgt. Daneben spielt er auch „bayerischen Reggae“ mit seinen Bands. Söllner schreibt gesellschafts- und systemkritische Texte in bayerischem Dialekt und tritt für die Legalisierung von Marihuana ein. Der Sänger sah sich in Bayern wegen des Besitzes geringfügiger Mengen von Betäubungsmitteln bereits mehreren Ermittlungsverfahren ausgesetzt; sein Verteidiger Jürgen Arnold weist in diesem Zusammenhang auf die Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs über den Besitz geringfügiger Mengen dieser Substanzen hin.

Allgemeines

Musikalisch bedient sich Söllner zumeist traditioneller Stilformen. Es gelingt ihm jedoch, diese mit scharfsinnigen Texten mal zur Plauderstunde, mal zur bitteren Anklage werden zu lassen. Das Dasein des kleinen Mannes, auch in Bezug auf seine eigene Person, ist Söllners vorherrschendes Thema. Dabei bezieht er immer wieder Aspekte wie Arbeit und Amtsgewalt, aber auch familiäres Miteinander ein, so dass seine Konzerte teilweise kundgebungsähnlichen Charakter haben. Seine CDs sind meist aus Zusammenstellungen von Live-Mitschnitten entstanden.

Söllner spielte unter anderem auf dem Chiemsee Reggae Summer in Übersee. TV-Mitschnitte wurden gemacht und kamen im dritten TV-Programm (Bayerischer Rundfunk) im mitternächtlichen Musikfenster für regionale Künstler zur Ausstrahlung. Der Bayerische Rundfunk bewarb die Veranstaltung unter anderem mit den Worten „Hans Söllner, das bayrische Urgestein des deutschen Reggae“, was sein Bühnen-Naturell und sein Image als Künstler schon recht gut beschreibt. Söllner selbst ergänzt dies zeitweilig durch Outfit im Jamaika-Stil. Sein Wesen lässt sich aber keinesfalls ausschließlich auf das oftmals unterstellte Bekenntnis des Rastafari beschränken.

Unter der Überschrift „ZU LANGSAM“ (Hans Söllner zur Sache Mehmet) vom 7. März 2005 findet man auf der Homepage von Hans Söllner unter anderem folgende Zeilen:

Ich liebe dieses Land und meine Heimat, ich liebe diese Welt und die darauf lebenden und seienden Menschen und Lebewesen in all ihren Farben und Sprachen und Gerüchen. Ich erkenne die Vielfalt an und alle Gewalttätigkeiten, Schmerzen und Ängste sind ein Geschwür unserer nicht mehr im Einklang mit der Natur lebenden Gesellschaft.
Seit einigen Jahren sieht sich Hans Söllner von der bayerischen Justiz verfolgt, da er aufgrund einiger Äußerungen auf Konzerten und CDs unter anderem vom bayerischen Innenminister Günther Beckstein wegen Beleidigung angezeigt wurde. Diesen hatte er mit Hitler und Himmler verglichen. In den Verhandlungen wurden teilweise hohe Geldstrafen gegen den Sänger verhängt. Auch Verstöße gegen das Asylrecht und Ausländerrecht wurden ihm vorgeworfen, da er angeblich einen oder mehrere illegale Einwanderer beherbergt haben soll. Während die letzteren Vorwürfe nicht offiziell belegbar sind, erfüllten nach deutschem Recht einige seiner Äußerungen auf CDs und vor allem auch auf Konzerten den Straftatbestand der Beleidigung.

Lebenslauf

Hans Michael Söllner wurde am 24. Dezember 1955 als Sohn von Johann und Therese Söllner in Bad Reichenhall geboren. Mit drei Jahren kam er in den katholischen Kindergarten in Bad Reichenhall, St. Zeno.

Von 1961 bis 1970 besuchte Söllner die Hauptschule Marzoll. Von seinem 10. bis 14. Lebensjahr war er Mitglied im Trachtenverein Marzoll und musste diesen schließlich wegen seiner langen Haare verlassen.

Mit 15 Jahren begann er eine Lehre als Koch und schloss diese nach drei Jahren erfolgreich ab. Darauf folgte ein Jahr Arbeitslosigkeit, bis er in Füssen seinen Wehrdienst antreten musste. Nach drei Monaten Grundausbildung wechselte Söllner jedoch zum Zivildienst nach Weilheim, den er nach 16 Monaten beendete. Zwischen dem 15. und 17. Lebensjahr brachte sich Hans Söllner selbst das Gitarre-Spielen bei.

Anschließend zog er nach München und war dort weitere zwei Jahre arbeitslos. In dieser Zeit schrieb er sein erstes Lied Endlich eine Arbeit. Danach absolvierte er eine Lehre als Kfz-Mechaniker, welche er ebenfalls erfolgreich abschloss.

Während der Berufsschulzeit seiner zweiten Lehre komponierte er alle Titel für seine Debüt-LP. Nachdem er Jahre damit verbrachte, auf einer geschenkten Gitarre vier Griffe zu erlernen, begann er, nach eigenen Angaben, zu seinem mittelmäßigen Gitarrenspiel genauso mittelmäßig zu singen. Seinen ersten Auftritt hatte er 1979 in der damaligen Münchner Kleinkunstbühne Robinson.

Es dauerte allerdings weitere drei Jahre, bis Söllner bei einem Sängerwettstreit in Traunstein den ersten Preis gewann und dadurch seine erste Langspielplatte Nachdenkliches zum Schmunzeln veröffentlichen konnte. Seine oftmals staats- und gesellschaftskritischen Texte riefen schon früh die bayrischen Gesetzeshüter auf den Plan. Besonders drastisch wurde das Verhältnis zur Obrigkeit allerdings nach seinem ersten Jamaika-Urlaub im Jahr 1986. Seit seinem Aufenthalt in der Heimat des Reggae hat er sich nämlich auch dem Kampf um die Legalisierung von Marihuana verschrieben.

Anfang der Neunziger ging Hans Söllner zum Münchner Arbeitsamt, um sich arbeitslose Musiker zur Gründung einer Reggaeband zu suchen. Daraus entstand die Band Bayerman Vibration. Mit dieser tourte er bis etwa 1996 durch den süddeutschen Raum.

Parallel dazu nahm Söllner Soloprojekte auf, unter anderem seine wohl bekanntesten Alben: Hey Staat (1989) und Der Charlie (1992).

Im August 1993 tritt Söllner aus der römisch-katholischen Kirche aus. Er entscheidet sich, zu den Rastafari (einer jamaikanischen Glaubensrichtung) zu wechseln. Ab diesem Zeitpunkt nahm er sich vor, Vegetarier und bedingungsloser Pazifist zu werden.

1998 machte Söllner erstmals Bekanntschaft mit der österreichischen Reggaeband The Buccaneers, mit denen er anfangs viel tourte. 1999 legte er eine Jahrespause ein, ursprünglich, um sich zu verabschieden. Seit 2000 ist er aber wieder zu seinem Werk zurückgekehrt.

Anfang des neuen Jahrtausends benennt sich die Gruppe „The Buccaneers“ in Bayaman'Sissdem um und spielt seither als Begleitband Söllners. Nach mehreren Mitgliederwechseln ist sie seit 2002 unverändert in der Besetzung Manfred Puchner, Gitarre; Denis Rieger, Bass; Peter Pichler, Akkordeon; Stefan Hofer, Schlagzeug und Stefan Zepf, Keyboard und Orgel zusammen.

Im Jahr 2004 veröffentlicht Söllner sein erstes, selbstgeschriebenes Buch Bloß a Gschicht.

Spannungsverhältnis zum Staat

Das erste Mal kam Söllner etwa Anfang der 1980-er Jahre mit der Polizei in Konflikt, als er sich mit einigen Leuten solidarisierte und ein Wohnhaus in München illegal besetzte. Nach einigen Stunden wurde die Polizei aufmerksam und „stürmte“ das Gebäude. Weil sich das Söllner damals nicht gefallen lassen wollte, setzte er sich zur Wehr und verbrachte einige Tage in Polizeigewahrsam.

Das Münchener Amtsgericht würdigte im Dezember 1988 einige Söllner-Auftritte mit einem Strafbefehl über 15.000 Mark, da er auf der Bühne unter anderem gesagt habe: Der Gauweiler sieht so aus, als ob wir die Reichskristallnacht noch vor uns hätten. Auch habe der Liedermacher Söllner den bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß noch zu dessen Lebzeiten als dreckigen Faschisten bezeichnet. Weitere Zitate von seinen Live-Platten: Der Geißler is vom Wixen bled word'n. und das Dementi: Der Geißler is' scho so auf d'Welt kemma.

Seit 1996 wurde Söllner mehrfach verklagt. Unter anderem wurde ihm Marihuana-Anbau und Beamtenbeleidigung vorgeworfen. Er wurde deswegen zu hohen Geldstrafen verurteilt. 2001 wurde Söllner zur Zahlung von 90.000 DM verurteilt. Es handelt sich hierbei um die höchste bisher in Deutschland wegen Beleidigung verhängte Geldstrafe. Seine gesamten Geldstrafen belaufen sich mittlerweile auf über 150.000 Euro.

2000 klagte Hans Söllner auf sein Recht, als Rastafari Marihuana zur grundgesetzlich geschützten Religionsausübung rauchen zu dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Klage allerdings ab.

„Da ich mittlerweile auch davon überzeugt bin, dass jeder Mensch den Weg gehen muss, den sein Rhythmus bestimmt, werde ich meinen Weg, auch wenn er durch Gerichtssäle und Ausnüchterungszellen führt, bis zum Ende gehen.
Und so wie es bis jetzt aussieht, wird es ein langer Weg.“ (Söllner über sich)

Hohe Anwaltskosten und drohende Geldstrafen gehören zum Image von Söllner und tragen zu seiner hohen Popularität bei. Obwohl er in Hörfunk und Fernsehen kaum gespielt wird, oder vielleicht auch deswegen, hat er eine große Zahl von Anhängern.

Für Aufsehen sorgte im Jahr 2006 eine polizeiliche Durchsuchung bei Hans Söllner und bei seinem Musikverleger, dem Trikont Musik Verlag. In einer Beschlagnahmaktion wurde ein von Hans Söllner vertriebenes T-Shirt beschlagnahmt. Dieses zeigte die Präsidenten Bush und Blair neben einem Portrait von Adolf Hitler, darunter gelegt war der Refrain eines beliebten Liedes von Hans Söllner "Hitler, Bush, Blair -International" (Der volle Wortlaut des Refrains lautet: "A Drecksau bleibt a Drecksau, egal wohera kimmt, Staatsanwalt oder Ministerpräsident, der Name sei egal, Hitler, Bush, Blair International".) Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Hans Söllner habe ein "Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation" (NSDAP) in Form des Hitlerbildes verbreitet, gab auch das Amtsgericht Traunstein am 24. Mai 2006 statt. Mit Beschwerde vom 26. Juni 2006 wurde für Hans Söllner darauf hingewiesen dass der Gutsprechende § (86 a StGB) zu den "wichtigsten antifaschistischen Gesetzen, die nach Aufbau eines demokratischen Staates in Deutschland in das Strafgesetzbuch eingefügt worden sind, gehört". Die Rechtsprechung habe immer wieder eindeutig und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass durch diese Vorschrift jeglicher "Anschein einer solchen Wiederbelebung des Naziunrechtes verhindert werden solle". In der Beschwerde wird ausgeführt, dass selbst "die Staatsanwaltschaft nicht ernsthaft davon ausgeht, dass Hans Söllner zu einem Neonazi mutiert ist". Ihr wurde daher wörtlich vorgeworfen: "das Beschämende und Erschreckende beim streitgegenständlichen Beschluss ist, dass dieser einen zutiefst antifaschistischen Paragraphen in rechtswidriger Weise missbraucht, um einen der engagiertesten Antifaschisten im Freistaat Bayern mundtot zu machen. In einem solchen Verfahren kann beim besten Willen keine Anwendung des Rechtes gesehen werden, es muss vielmehr von einer Beugung bestehenden Rechtes gesprochen werden". In seinem ausführlichen Beschluss vom 27. Juni 2006 schließt sich das Landgericht Traunstein dieser Argumentation an, hebt den Beschwerdebeschluss auf und stellt die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen bei der Firma Trikont sowie bei Hans Söllner fest. Read more on Last.fm. User-contributed text is available under the Creative Commons By-SA License; additional terms may apply.